Taxi-Topp-Card ( TTC ), GPS und der verlorene Datenschutz
Dem
Missbrauch
Tür und Tor geöffnet
Die schöne,
neue Welt der unbegrenzten Elektronik, deren auch wir uns gern bedienen, hat
auch ihre dunklen Seiten.
Die seit neuem personalisierte TTC, also
auf den jeweiligen Fahrer ausgestellte Zufahrtskarte für den Flughafen, ist nun
in den Fokus des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten gerückt.
Anlass ist der Umstand, dass die Karten nicht mehr auf die Mieter, also die
Taxibetriebe, ausgestellt sind, sondern auf den Fahrer und mit den persönlichen
Daten des jeweiligen Fahrers verknüpft sind.
Schon der Vorgänger dieser Karte, die auf den jeweiligen Taxibetrieb ausgestellt
war, gab Anlass zu Kritik.
Hier wurden schon die Ein –und Ausfahrtzeiten sowie Kurzfahrten registriert und
gespeichert.
Und das, um einen öffentlichen Halteplatz, und nur solche Halteplätze gibt es
dem Gesetz nach, in einem nicht sicherheitsrelevanten Bereich
anzufahren.
Mit der neuen Karte sind diese Daten mit Leichtigkeit nun auch dem jeweiligen
Fahrer zuzuordnen.
Das heißt, man kann zum Beispiel die Einsatzzeiten, die Fahrzeiten, die
Lenkzeiten, die Anzahl der Fahrten, und mit etwas Geschick auch die ungefähren
Umsätze für jetzt und in alle Ewigkeit abfragen.
Denken Sie hierbei nur an die Arbeitszeitverordnung.
Jeder weis wohl, dass wir, um überleben zu können, in mindestens zwölf
Stunden-Schichten arbeiten. Erlaubt ist es jedoch nicht.
Welch ein Erpressungspotential?
In
Verbindung mit dem GPS, welches einige Betriebe nutzen, und dem Einsatz von
Kreditkarten, ist es auch ohne Probleme möglich festzustellen, welchen Fahrgast
Sie zu welcher Zeit von wo nach wo transportiert haben.
Weisen Sie Ihren Fahrgast auf diesen Umstand hin?
Haben Sie und Ihr Fahrgast eine Datenschutzerklärung vom Aussteller der
TTC-Karte vorgelegt bekommen und diese mit Ihrer Unterschrift bewilligt?
Wurden Sie wenigstens durch den TTC-Kartenaussteller oder Vertreiber informiert,
dass Daten gespeichert werden und um welche Daten es sich handelt?
Oder war man auch bei Ihnen derart arrogant und größenwahnsinnig, dass man es
nicht für nötig befunden hat, Sie darüber zu informieren?
Nun sagt die Datenschutzbeauftragte der Fraport AG, dass dies alles kein Problem
wäre und mit den Datenschutzgesetzen vereinbar wäre.
Die Begründung dazu wäre fast schon witzig, wenn die Sache nicht so ernst wäre:
"Die Kartennutzungsdaten werden
nur unter einer Code-Nummer bei der
Fraport AG gespeichert und die persönlichen Daten unter dieser Code- Nummer nur
bei der Taxivereinigung.
Und beiden Institutionen kann man ja
vertrauen.“
Nun gibt es ja nichts Einfacheres als
diese Daten miteinander zu verknüpfen -
und das mit dem Vertrauen. Na ja.
Was das
Vertrauen gegenüber der Fraport AG angeht, mag sich jeder sein eigenes Bild
machen. Man denke nur an den Druck auf die umliegenden Gemeinden und die
„Kostenerstattung“ für die Ticona im Rahmen des Ausbaus.
Aber wer traut schon jemanden, der seine Monopolstellung nutzt, um die eigenen
Vereinsmitglieder und Kollegen schamlos unter Druck zu setzen und die Preise zu
treiben, wie die Taxivereinigung Frankfurt e.V. dies tut?
Wer traut schon einer Taxivereinigung, die gegenüber ihrem Vertragspartner
Fraport AG erklärt, sie hätte die Einwilligung von uns Karteninhabern und
Betrieben, so dass diese Daten gespeichert werden dürfen?
Haben Sie diese Einwilligung unterschrieben?
Wer traut
schon einer Taxivereinigung, die gegenüber der Fraport AG behauptet, sie
benötige diese Daten zu Abrechnungszwecken und zur Rechnungslegung?
Oder gibt es
unter uns Betriebe, die Verträge haben, in denen pro Anfahrt am Flughafen
bezahlt wird?
Oder soll
dieses als nächstes bei uns eingeführt werden?
Was wird so
jemand in Zukunft tun, wenn sich erst genügend Daten für neue Begehrlichkeiten
angesammelt haben?
Da traut man
doch eher einem Löwen, der acht Tage nichts zu fressen hatte und einem
versichert, er wäre an Menschenfleisch nicht interessiert. Er könne das
Menschenfleisch wohl verdauen, aber dies sei gegen seine Natur und deswegen
würde er Sie nie fressen.
Denn schon
jetzt, liebe Mitunternehmer, entscheidet die TV über Ihr Personal.
Dem
Größenwahnsinnigen sind nun mal keine Grenzen gesetzt.
Zuerst werden
Sie mit überhöhten „Halteplatzmieten“ abgekocht und zusätzlich jeder Ihrer
Fahrer mit den nicht nachvollziehbaren Gebühren für die TTC.
Und dann
entscheidet die TV noch, welcher Fahrer den von Ihnen „angemieteten“ Halteplatz
nutzen darf oder nicht. Egal ob Sie Miete für den öffentlichen Halteplatz
gezahlt haben oder nicht.
Und das der
Halteplatz öffentlich ist, steht fest, denn er liegt auf einem der
Öffentlichkeit frei zugänglichen Bereich, wie bei jedem anderen
Verkehrsflughafen bzw. Bahnhof.
Es geht sogar
soweit, dass der Vorstand der TV als Gesetzgeber, Polizei und Ordnungsbehörde,
Gericht und Staatskasse in einer Person auftritt.
Wie bereits
erwähnt, der Größenwahn geht um.
Aber wenn Sie
richtig wählen, sich für die „richtige“ Zentrale entscheiden und sich auch
ansonsten TV-dienlich verhalten, haben Sie ja nichts zu befürchten.
Ach,
natürlich können Sie auch mit Bargeld an den Hilfsfond einiges gutmachen. Je
nachdem, wie das „TV-Gericht“ entscheidet.
Sollten Sie
dies alles nicht wollen, reicht ja ein kleiner Hinweis, verbunden mit den
gesammelten Daten, an das Arbeitsamt, den Zoll oder das Finanzamt.
Nicht, dass
wir etwas gegenüber dem Finanzamt zu verheimlichen hätten, aber es wird ihnen
keine der Dienstellen glauben, dass sie mit soviel Arbeitsstunden sowenig Geld
verdienen, da ja jeder Mensch mit auch nur einem geringfügigen Restverstand
nicht für einen solchen Stundenlohn arbeiten würde. Geschweige denn, dass man
einen Mitarbeiter finden kann, der bereit ist, für einen Stundenlohn eines
chinesischen Wanderarbeiters zu arbeiten.
Die ganze
Situation ist so absurd, dass ich sie mit einem Vergleich beschreiben möchte.
Stellen Sie
sich folgende Situation vor:
Das Ordnungsamt in Frankfurt hat seine neue Liegenschaft von einem Hamburger
Immobilienfonds gemietet.
Nun stellt dieser Immobilienfonds für die Mitarbeiter und Beamten des
Ordnungsamtes eine Ausweiskarte aus, mit der sie das Gebäude und ihren
Arbeitsplatz betreten und verlassen können.
Allerdings erhalten die Mitarbeiter diesen Ausweis nur, wenn sie sich vorher auf
Diensttauglichkeit haben untersuchen lassen, sowie einen Nachweis erbracht
haben, dass sie der Verwaltungstätigkeit befähigt sind. Der Ausweis ist zeitlich
befristet und kostet den OA-Mitarbeiter rund 50 Euro.
Nun speichert der Immobilienfonds die Zeiten, wann der Beamte zum Dienst kommt
und geht, wann er Pause macht und
für wie lange.
Außerdem kontrollieren Mitarbeiter des Immobilienfonds mit Klemmbrett unter dem
Arm, ob auch alle Bleistifte gespitzt sind und die Beamten ein sauberes Hemd
anhaben.
Sie kontrollieren die Sauberkeit der Besucherwarteräume und der Dienstzimmer.
Weiterhin kontrollieren sie, ob die Beamten auch freundlich und kompetent
gegenüber dem Kunden sind und jegliche Serviceleistung kostenlos anbieten.
Dies alles protokollieren sie auf ihrem Klemmbrett und übertragen es später in
die Datenbank des Immobilienfonds.
Sollte der Beamte unangenehm auffallen, wird er vom Immobilienfonds vorgeladen
und vernommen. Es wird ihm dann die Zugangskarte gesperrt und er kann seinen
Arbeitsplatz nicht mehr betreten.
Je nach Lust und Laune legt der Fonds dann eine Strafe fest, die das Ordnungsamt
zu zahlen hat, eventuell eine „freiwillig“ höhere Mietzahlung, so dass die
Beamten dann das angemietete Dienstgebäude wieder betreten und ihren
Arbeitsplatz erreichen können.
Sollte der einzelne Beamte einmal nicht mit den Maßnahmen einverstanden sein,
kann man ja mal seine Ehefrau informieren, dass er zum Beispiel mittwochs immer
schon mittags Feierabend macht, aber nicht nach Hause geht.
Oder sollte der Ordnungsamtsleiter nicht von den verhängten Strafen begeistert
sein, kann man ja den Rechnungshof informieren, dass die Mitarbeiter X und Y
jede Woche zehn Minuten zuwenig im Dienst sind.
Sie sind der Meinung, dies alles ist dummes Zeug und nicht realistisch. Das ist
so absurd, das gibt es überhaupt nicht.
Wieso?
Genau das passiert doch mit uns. So ähnlich am Bahnhof Mitte und genau so am
Flughafen.
Nun, ich bin jedoch, auch wenn ihnen dies naiv erscheint, der Hoffnung, dass die
Behörden dieses ungeheuerliche Verhalten über kurz unterbinden und die
Speicherung der Daten verbieten werden.
Und wir sind der Hoffnung, dass sie, werte Kollegen, sich erinnern, wer den
Vorstand und die Zentralen bezahlt und sie sich auf
Dauer nicht mehr erpressen lassen!
Fragen sie doch mal nach, welche Daten von Ihnen gespeichert sind und zu welchem
Zweck.
Die Adresse des Hessischen Datenschutzbeauftragten lautet:
DER HESSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
POSTFACH 31 63, 65021 WIESBADEN
Dort freut man sich über jeden Hinweis, Anregung und Frage.
Wir freuen uns schon auf Ihre konstruktive Kritik sowie Ihre Beiträge und
Meinungen zu diesem Thema.
Und gespannt dürfen wir sein, was sich aus den Ermittlungen des
Regierungspräsidiums in Darmstadt ergeben wird, welches vom Hessischen
Datenschutzbeauftragten beauftragt wurde.
Hier wird nun auch in Sachen Datenschutz bei der Taxivereinigung ermittelt.
Wir werden sie informieren, sowie weitere Informationen vorliegen.
Mit kollegialem Gruß,